Technologie-Lizenzvertrag
Die vorliegenden allgemeinen Lizenzbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "Vertrag") regeln die Nutzung der Software "Vitality+", zugänglich über eine mobile Anwendung ("App") und eine Webanwendung ("Web-App"), die es Unternehmen ermöglicht, das körperliche und psychosoziale Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden durch die Erhebung, Analyse und Visualisierung von Indikatoren zu Stress, Gesundheit und Lebensqualität zu überwachen und zu verbessern (zusammen die "Software").
Die Software wird von der Vitality Plus SA mit Sitz an der Via Emilio Maraini 27, 6942 Savosa, CHE-169.816.147 (die "Lizenzgeberin" bzw. "Vitality Plus"), bereitgestellt und ist über die Stores Google Play, Apple Store oder über die Website zugänglich.
Um die Software und deren Dienste zu nutzen, muss das Kaufverfahren abgeschlossen und eine Registrierung als Kundin bzw. Kunde ("Lizenznehmerin" bzw. "Lizenznehmer") vorgenommen sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Anhänge zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ("DPA" – Anhang A) und die Datenschutzerklärung ("Datenschutzerklärung" – Anhang B), wesentlicher und integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, und verpflichtet sich, diese zur Kenntnisnahme zu unterzeichnen und unterschrieben an die Vitality Plus SA zu übermitteln.
Die Lizenzgeberin stellt, um der Lizenznehmerin die rechtliche und datenschutzrechtliche Compliance des Dienstes gegenüber ihren Nutzern zu erleichtern, entsprechende Dokumentation in "Vorlagen"-Form zur Verfügung, die vom Kundenunternehmen als Hilfsmittel zur Regelung seiner Beziehungen zu den Endnutzern verwendet werden kann (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endnutzer – Anhang C) und die Datenschutzerklärung ("Datenschutzerklärung für Endnutzer" – Anhang D1/D2).
Die in den Anhängen C und D vorgesehene Dokumentation ist von der Lizenznehmerin zunächst zu personalisieren und dann hochzuladen.
Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt die Lizenznehmerin, deren Inhalt aufmerksam gelesen zu haben und sich zu verpflichten, die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Zusätzlich zu den an anderer Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffen und Ausdrücken haben die nachstehend aufgeführten Begriffe und Ausdrücke im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweils nachfolgend angegebene Bedeutung:
"Software" (oder allgemein "Plattform"): das von der Vitality Plus SA entwickelte Programm, das es Lizenznehmern mittels eines digitalen Dienstes ermöglicht, das betriebliche Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden und/oder Mitarbeiter über eine mit "Vitality+" bezeichnete App und Web-App zu verbessern, die zur Förderung der körperlichen, geistigen, spirituellen und relationalen Gesundheit konzipiert ist.
"Kunden" (oder allgemein "Nutzer"): alle Personen, die die Software im Rahmen einer Lizenz erwerben, um sie in ihre betrieblichen Abläufe zu integrieren.
"Endnutzer": Mitarbeitende, Mitarbeiter oder mit dem Kunden verbundene Personen, die die von der Lizenznehmerin lizenzierte Software nutzen.
"Konto": die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die zur Nutzung der Software erforderlich sind.
"Rechte des geistigen Eigentums": jedes Recht in Bezug auf patentierbare und nicht patentierbare Erfindungen, Patentrechte, Datenbankrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einschliesslich der Urheberrechte an der Software, an Quellcodes und Algorithmen, an Datenbanken sowie die Geschäftsgeheimnisse gemäss den Artikeln 98-99 des italienischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum (d. h. gesetzesvertretendes Dekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005), Designrechte, Rechte an Mustern und Modellen, Marken, Domainnamen und jedes andere Recht in Bezug auf gewerbliches und/oder geistiges Eigentum, unabhängig davon, ob es eingetragen ist oder nicht, einschliesslich sämtlicher Rechte, solche Rechte zu beantragen.
"Inhalte Dritter": Materialien, Videos, Texte, Audiodateien, Artikel oder andere Beiträge, die von externen Fachleuten erstellt und innerhalb der Software zur Verfügung gestellt werden.
"Dienste": die Software, deren Dokumentation, Wartung, technischer Support, Aktualisierungen und vereinbarte optionale Dienste.
"Dokumentation": Benutzerhandbücher, Anleitungen, technische Spezifikationen und jede andere von der Lizenzgeberin bereitgestellte Information zur Software.
"KI bzw. Empfehlungsalgorithmus": in die Software integrierte Systeme künstlicher Intelligenz, die personenbezogene und verhaltensbezogene Daten analysieren, um personalisierte Vorschläge oder Verläufe bereitzustellen.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen Zahlung des von der Lizenznehmerin erworbenen Abonnements verpflichtet sich die Lizenzgeberin, der Lizenznehmerin folgende Dienste zu erbringen: a) Zugang zu und Nutzung der Software auf der Grundlage einer nicht ausschliesslichen, nicht unterlizenzierbaren (soweit nicht ausdrücklich von der Lizenzgeberin gestattet), nicht abtretbaren und nicht übertragbaren Lizenz, gültig weltweit und für die gesamte Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Lizenz"); b) Wartung und Aktualisierung der Software; c) Integration der Software mit den Domänen der Lizenznehmerin zur Verwaltung des Supports für Endnutzer; d) Berichterstattung und Analyse der Aktivitäten der Software; e) technischer Support, der direkt vom Tech-Team der Lizenzgeberin betreut wird; f) regelmässige Aktualisierungen des zugrunde liegenden KI-Modells, um eine optimale Leistung des Empfehlungsalgorithmus zu gewährleisten; g) Personalisierung der "Challenges" und des mit den Aktivitäten des Endnutzers verbundenen Belohnungssystems.
Die Lizenznehmerin kann die Nutzung der Software Endnutzern gestatten, die: (a) mindestens 18 Jahre alt sind; (b) Mitarbeitende, Mitarbeiter oder verbundene Personen sind, die im Rahmen der eigenen betrieblichen Organisation tätig sind; (c) einen Satz allgemeiner Geschäftsbedingungen akzeptieren, deren Inhalt dem dem Vertrag als Anhang C ("Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endnutzer") beigefügten Muster entspricht; und (d) die Datenschutzerklärung gemäss Anhang D ("Datenschutzerklärung für Nutzer") zur Kenntnis nehmen und dementsprechend der darin vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen.
2.2. Die Lizenznehmerin kann je nach gewähltem Abonnement der Dienste über eine begrenzte oder unbegrenzte Anzahl von Konten verfügen. Die Lizenznehmerin kann nach Vereinbarung mit der Lizenzgeberin zusätzliche Lizenzen erwerben, um weitere Konten anzulegen.
2.3. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Software Empfehlungssysteme mit künstlicher Intelligenz nutzt und dass die über die Software verarbeiteten Daten gemäss den Bestimmungen des DPA und der diesem Vertrag beigefügten Datenschutzerklärung verwaltet werden.
2.3-bis Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Lizenzgeberin im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ("KI-Verordnung") die Rolle des Anbieters der in die Software integrierten Systeme künstlicher Intelligenz einnimmt, während die Lizenznehmerin im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit die Rolle des Betreibers (Deployer) dieser Systeme einnimmt. Sollten ein oder mehrere in die Software integrierte KI-Systeme gemäss Anhang III der KI-Verordnung als "hochriskant" eingestuft werden, obliegen die Pflichten gemäss Art. 26 dieser Verordnung (unter anderem beispielhaft die menschliche Aufsicht, die Überwachung des Betriebs, die Aufbewahrung der automatisch generierten Protokolle für einen angemessenen Zeitraum, die Information der Arbeitnehmervertreter und der betroffenen Arbeitnehmer vor der Inbetriebnahme am Arbeitsplatz sowie, soweit anwendbar, die Folgenabschätzung im Hinblick auf die Grundrechte gemäss Art. 27) der Lizenznehmerin in ihrer Eigenschaft als Betreiberin, unbeschadet der Verpflichtung der Lizenzgeberin, in ihrer Eigenschaft als Anbieterin die notwendigen Informationen und die technische Dokumentation bereitzustellen, damit die Lizenznehmerin diese Pflichten erfüllen kann, einschliesslich eines auf Anfrage zur Verfügung gestellten Musters für die Folgenabschätzung.
Die Lizenzgeberin erklärt, dass die Software derzeit keine Systeme künstlicher Intelligenz integriert, die dazu bestimmt sind, Emotionen oder Gemütszustände natürlicher Personen am Arbeitsplatz abzuleiten, noch andere gemäss Art. 5 der KI-Verordnung verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz. Es versteht sich, dass die für Manager und Personalverantwortliche bestimmten Funktionen der aggregierten Analyse ausschliesslich auf aggregierten Daten und unter Einhaltung von Mindestgruppenschwellen arbeiten, wie in der von der Lizenzgeberin auf Anfrage zur Verfügung gestellten technischen Dokumentation näher beschrieben.
Gemäss Art. 50 der KI-Verordnung stellt die Lizenzgeberin sicher, dass die Endnutzer durch entsprechende Hinweise innerhalb der Software darüber informiert werden, dass sie mit einem System künstlicher Intelligenz interagieren. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, diese Hinweise im Rahmen etwaiger, soweit zulässiger, eigener Anpassungen der Software nicht zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.
2.3-ter Es bleibt festgehalten, dass die Nutzung der Funktionen der Software, die Systeme künstlicher Intelligenz integrieren (beispielsweise der Empfehlungsalgorithmus), Nutzungsbeschränkungen unterliegen kann (beispielsweise hinsichtlich der Anzahl erlaubter Interaktionen, der Aktualisierungshäufigkeit von Vorschlägen oder des Zugangs zu erweiterten Funktionen), die je nach der von der Lizenznehmerin gemäss vorstehendem Art. 2.2 erworbenen Art des Abonnements unterschiedlich sind, entsprechend den Angaben im Bestellformular und/oder im von der Lizenznehmerin unterzeichneten Angebot.
2.4. Die Lizenznehmerin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie sich zur Nutzung der Dienste zunächst gemäss den Angaben im nachfolgenden Art. 3 "Anmeldung" auf der Plattform registrieren muss, nach vorheriger Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Login
3.1. Um auf die Software zuzugreifen und die Dienste zu nutzen, muss die Lizenznehmerin: (i) ein Konto in der App oder Web-App erstellen ("Konto"); und (ii) sich nach Erstellung des Kontos mit ihren Zugangsdaten bei der Software anmelden; (iii) die Freigabe/Genehmigung durch die Lizenzgeberin erhalten.
3.2. Zur Erstellung des Kontos muss die Lizenznehmerin: (i) die Felder des Login-Formulars korrekt ausfüllen und alle dort geforderten Daten angeben (beispielhaft und nicht abschliessend: Firmenbezeichnung, E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort); (ii) bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben; (iii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren; und (iv) die Anmeldung bestätigen.
3.3. Bei der Erstellung des Kontos wird ein Einmalcode übermittelt, der bei jedem neuen Login erneuert wird. Die Lizenznehmerin ist allein für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit der Zugangsdaten zum Konto verantwortlich; diese dürfen nicht, auch nicht teilweise, an unbefugte Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise bekannt gemacht werden.
3.4. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, der Lizenzgeberin unverzüglich jede Sicherheitsverletzung des Kontos und/oder den Verlust der Zugangsdaten und/oder jede unbefugte Nutzung des Kontos mitzuteilen, indem sie eine Mitteilung an die in Art. 19.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Adressen sendet.
3.5. Freistellung bei unbefugter Nutzung des Kontos
Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, die Lizenzgeberin von jeglichem Verlust oder Schaden freizustellen, der sich daraus ergibt, dass die Lizenznehmerin ihre Zugangsdaten zum Konto nicht sicher aufbewahrt oder der Lizenzgeberin die unbefugte Nutzung, den Verlust oder den Diebstahl der Zugangsdaten zum Konto nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
4. Vertragsdauer
4.1. Automatische Verlängerung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen in dem Moment zustande, in dem sie vom Lizenznehmer angenommen werden, und bleiben für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung ("Ablaufdatum") in Kraft; sie verlängern sich zum Ablaufdatum automatisch um jeweils weitere Zeiträume von einem Jahr, sofern der Lizenznehmer das Abonnement nicht gemäss den nachstehend in Art. 5.3 näher beschriebenen Modalitäten kündigt.
4.2. Bei mehrjährigen oder individuell vereinbarten Abonnements gilt die von den Parteien konkret vereinbarte Laufzeit.
5. Abonnement, Rechnungsstellung und Kündigung
5.1. Abonnement
5.1.1. Um ein Abonnement zu erwerben und die Dienste zu nutzen, muss die Lizenznehmerin ein schriftliches Bestellformular mit der Lizenzgeberin unterzeichnen und die Zahlung per Banküberweisung an "Vitality Plus" leisten. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich das Abonnement, sofern es nicht gekündigt wird, zum Ablaufdatum automatisch verlängert und die Lizenzgeberin Anspruch auf Zahlung einer weiteren Jahresgebühr hat.
5.2. Rechnungsstellung
5.2.1. Abrechnungszyklus. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Abonnementsgebühr für die Dienste per Banküberweisung gemäss den mit der Lizenzgeberin im Bestellformular vereinbarten Fristen entrichtet wird ("Rechnungsdatum"). Der Abrechnungszyklus hat eine jährliche Laufzeit.
5.2.2. Ausstehende Zahlungen. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich die Lizenzgeberin bei ratenweiser Zahlung (z. B. auf vierteljährlicher Basis) des Abonnements, falls eine Abbuchung des Abonnements nicht erfolgreich ist oder aus einem der Lizenzgeberin nicht zurechenbaren Grund nicht durchgeführt wird, das Recht vorbehält, den Zugang zu den Diensten bis zur Zahlung des ausstehenden Betrags auszusetzen. Die Aussetzung der Dienste befreit die Lizenznehmerin nicht von der Pflicht, die für den Aussetzungszeitraum geschuldeten Gebühren zu zahlen.
5.2.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 15 Tagen nach Fälligkeit gelten die Verzugszinsen gemäss dem gesetzesvertretenden Dekret 231/2002 für B2B-Beziehungen, und die Lizenzgeberin kann neben der Aussetzung des Zugangs zu den Diensten den Vertrag nach 30 Tagen fortdauernder Nichterfüllung gemäss Art. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auflösen.
5.3. Kündigung des Abonnements
5.3.1. Die Lizenznehmerin kann das Abonnement durch schriftliche Mitteilung an die Lizenzgeberin mit einer Mindestfrist von 30 Tagen vor dem Ablaufdatum kündigen, sofern im Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums wirksam.
5.3.2. Nicht-Erstattbarkeit der Gebühr. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Gebühr des erworbenen Abonnements nicht erstattbar ist, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle eines Rücktritts von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Kündigung des Abonnements der Dienste seitens der Lizenznehmerin wird das Konto automatisch am Ende des laufenden Abrechnungszyklus geschlossen.
6. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.1. Die Lizenzgeberin behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich der Abonnementkosten, bei Vorliegen berechtigter Gründe zu ändern, unter anderem: (a) Gründe des öffentlichen Interesses und/oder der Sicherheit; (b) Gründe im Zusammenhang mit der ordnungsgemässen Erfüllung gesetzlicher und/oder regulatorischer Pflichten; (c) Gründe im Zusammenhang mit gesetzlichen und/oder regulatorischen Änderungen; (d) Gründe im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aktualisierungen und technischen Verbesserungen der Dienste, einschliesslich jeglicher technischer Aktualisierung der Software; (e) Gründe im Zusammenhang mit der Verbesserung und/oder Änderung der Dienste sowie der Konzeption neuer Dienste durch die Lizenzgeberin; (f) technische, organisatorische und/oder kommerzielle Gründe, die Änderungen erforderlich machen, ohne die die Lizenzgeberin nicht in der Lage wäre, die Erbringung der Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildenden Dienste fortzusetzen.
6.2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Lizenznehmerin schriftlich mitgeteilt, entweder durch Veröffentlichung im eigenen Konto oder durch Mitteilung an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen vor dem tatsächlichen Inkrafttreten der Änderung ("Ankündigungsfrist").
6.3. Sofern die Lizenznehmerin die Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich etwaiger Änderungen der Abonnementgebühr, nicht akzeptieren möchte, hat sie das Recht, innerhalb der Ankündigungsfrist von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutreten, indem sie das Abonnement der Dienste gemäss den in vorstehendem Art. 5.3 beschriebenen Modalitäten kündigt.
6.4. Übt die Lizenznehmerin ihr Rücktrittsrecht nicht innerhalb der Ankündigungsfrist aus, gelten die Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als endgültig zur Kenntnis genommen und akzeptiert und werden endgültig wirksam und verbindlich.
7. Nutzung der Demo-Software
7.1. Die Lizenznehmerin kann – nach Ermessen der Lizenzgeberin – Zugang zu einer reduzierten oder vereinfachten Version der Software ("Demo") erhalten. Während der Nutzung der Demo gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit anwendbar. Die Lizenzgeberin kann den Zugang zur reduzierten oder vereinfachten Version der Software jederzeit widerrufen.
8. Pflichten der Lizenznehmerin
8.1. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, direkt und/oder indirekt (z. B. durch Tätigkeiten Dritter) Folgendes zu unterlassen: (i) das Umgehen oder den Versuch der Umgehung der auf der Software angebrachten technischen Schutzmassnahmen und technischen Beschränkungen zum Zweck der Ermittlung von Codes und/oder Algorithmen jeglicher Art; (ii) die Analyse, Entschlüsselung, Dekompilierung, Zerlegung und/oder das Reverse Engineering der Software oder den Versuch, solche Tätigkeiten durchzuführen; (iii) das Verändern, Modifizieren und/oder in jeglicher Weise Bearbeiten der Software; (iv) das Vervielfältigen, Modifizieren, Anpassen, Personalisieren der Software und/oder das Entwickeln oder Entwickeln-Lassen abgeleiteter Produkte; (v) das Anfertigen oder Anfertigen-Lassen von Kopien der Software; und (vi) die Vermarktung der Dienste, einschliesslich der Software, in jeglicher Form, sofern nicht von der Lizenzgeberin schriftlich genehmigt.
8.2. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, die Dienste unter Einhaltung und innerhalb der Grenzen der Bedingungen des erworbenen Abonnements zu nutzen und sich ferner an die Beschränkung der Anzahl der Konten zu halten, sofern mit der Lizenzgeberin nichts anderes vereinbart wurde.
8.3. Die Lizenznehmerin bleibt allein verantwortlich für die Nutzung der Dienste und für sämtliche Daten, Informationen, Videos, Bilder, Fotografien und/oder Inhalte jeglicher Art, die durch die Nutzung der Dienste hochgeladen, versendet, veröffentlicht, angezeigt und/oder auf andere Weise übermittelt werden, auch durch die Endnutzer.
8.4. Die Lizenznehmerin ist verpflichtet, die Dienste ausschliesslich für rechtmässige Zwecke und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen, einschliesslich der Gesetze über geistiges Eigentum, den Schutz personenbezogener Daten und die elektronische Kommunikation.
8.5. Die Lizenznehmerin erkennt mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und akzeptiert, dass: (i) jede missbräuchliche oder nicht mit den gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubten Nutzung der Software, der Plattform und der Dienste übereinstimmende Nutzung untersagt ist; (ii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder jede darin enthaltene Bestimmung keinesfalls so ausgelegt werden können, dass sie der Lizenznehmerin ausdrückliche oder stillschweigende Rechte irgendeiner Art an der Software zuweisen, die über die ausdrücklich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten hinausgehen; (iii) die Einführung der Software im eigenen betrieblichen Umfeld die Rechte der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigen und kein Instrument der Überwachung darstellen darf, und (iv) die von den Mitarbeitenden/Mitarbeitern der Lizenznehmerin bereitgestellten personenbezogenen Daten standardmässig sowohl von der Lizenzgeberin als auch von der Lizenznehmerin in aggregierter und anonymer Form verarbeitet werden, sofern die Lizenznehmerin nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.
8.6. Garantien zu den Inhalten und Freistellung
Die Lizenzgeberin garantiert ausdrücklich, dass sie über sämtliche Rechte an den innerhalb des Dienstes vorhandenen Inhalten Dritter verfügt, und verpflichtet sich, die Lizenznehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Inhalten freizustellen und schadlos zu halten, einschliesslich etwaiger Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, Urheberrechten, Rechten auf Privatsphäre oder anderen anwendbaren Vorschriften.
9. Geistiges Eigentum
9.1. Die Lizenznehmerin hat die Dienste unter voller Beachtung der Rechte des geistigen Eigentums der Lizenzgeberin und/oder Dritter zu nutzen. Die Lizenzgeberin ist und bleibt alleinige und ausschliessliche Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums an der Software (einschliesslich des Quellcodes) und an jedem Inhalt, jeder Information, jeder Marke, jedem Logo und/oder jedem anderen Unterscheidungszeichen innerhalb der Software. Die Lizenzgeberin ist ferner Inhaberin sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums, die auf jede Anpassung und/oder Parametrisierung entfallen, die in Bezug auf die Software auf ausdrücklichen Wunsch der Lizenznehmerin umgesetzt werden.
9.2. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, die ausschliessliche Inhaberschaft der Lizenzgeberin an den Rechten des geistigen Eigentums an der Software und/oder der Plattform sowie an etwaigen späteren Anpassungen derselben nicht zu bestreiten, und verpflichtet sich, keine Initiative zu ergreifen, die die Inhaberschaft der Lizenzgeberin an diesen Rechten des geistigen Eigentums beeinträchtigen oder anderweitig gefährden könnte, auch im Falle des Ablaufs, der Auflösung, des Rücktritts und/oder der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer.
9.3. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, die Software unter voller Beachtung der in der Lizenz vorgesehenen Bedingungen und Beschränkungen zu nutzen, wie im vorstehenden Art. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Detail beschrieben.
9.4. Die Lizenznehmerin ermächtigt die Lizenzgeberin, den Handelsnamen, die Marke und das Logo der Lizenznehmerin als Kundenreferenz zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9.5. Eigentum an Verbesserungen aus dem maschinellen Lernen
Sämtliche Verbesserungen, Optimierungen und Anpassungen des KI-Modells und der Software, auch wenn sie aus der Nutzung mit den Inhalten der Lizenznehmerin oder aus dem auf den Interaktionen der Endnutzer basierenden Lernen resultieren, bleiben ausschliessliches Eigentum der Lizenzgeberin. Die Lizenznehmerin erkennt an und akzeptiert, dass der Prozess des maschinellen Lernens zu Verbesserungen des KI-Modells führen kann, die über die einzelnen bereitgestellten Inhalte hinausgehen und eine Weiterentwicklung der im Eigentum der Lizenzgeberin stehenden Technologie darstellen.
10. Anerkennungen
10.1. Die Lizenznehmerin akzeptiert und genehmigt ausdrücklich, dass der Chatbot in Beantwortung von Fragen der Endnutzer dazu, wer Eigentümer der Technologie und/oder des Chatbots sei bzw. diese entwickelt habe (und/oder ähnlichen Fragen), die Lizenzgeberin als Eigentümerin der Technologie angibt.
10.2. Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, in allen Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Software anzugeben, dass die Technologie von der Lizenzgeberin entwickelt wurde und in deren Eigentum steht; hierzu wird die Lizenznehmerin nach eigener Wahl die Lizenzgeberin als Vitality Plus SA bezeichnen.
10.3. Die Lizenznehmerin erkennt an: (i) dass die Software ein System zur Verbesserung des betrieblichen Wohlbefindens der Mitarbeitenden und/oder Mitarbeiter ist; (ii) dass die von der Software vorgenommenen Bewertungen möglicherweise nicht die Positionen und/oder Ansichten der Lizenzgeberin und/oder der Lizenznehmerin widerspiegeln; (iii) dass die Software sich ständig weiterentwickelnde KI-Technologien nutzt und die generierten Antworten nicht immer genau, wahrheitsgemäss, aktuell oder anderweitig zutreffend sein können; (iv) dass keine Interaktion eine verbindliche Verpflichtung für die Lizenznehmerin und/oder die Lizenzgeberin darstellen kann; (v) dass die bereitgestellten Parameter stets einer "menschlichen" Überprüfung unterzogen werden müssen; (vi) dass die Software keine medizinische und/oder fachliche Beratung und/oder therapeutische Anweisungen ersetzen kann.
11. Premium-Dienste, Verwaltung des Prämienbudgets und Einlösung
11.1. Die Lizenznehmerin kann spezifische Anpassungen der Software und/oder zusätzliche, nicht im Standardabonnement enthaltene Dienste anfordern ("Premium-Dienste").
11.2. Die Premium-Dienste werden gegebenenfalls, stets vorbehaltlich der Verfügbarkeit seitens der Lizenzgeberin, Gegenstand eines spezifischen Angebots der Lizenzgeberin sein und durch Zusatzvereinbarungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
11.3. Die Lizenznehmerin kann die Einrichtung eines Prämienbudgets vorsehen, um ihre Mitarbeitenden und/oder Mitarbeiter zu belohnen, die die von der Plattform vorgesehenen Wohlbefindensziele erreichen.
11.4. Die Lizenznehmerin kann sich dafür entscheiden, die Verwaltung des Prämienbudgets, einschliesslich der Auszahlung der entsprechenden Gewinne, vollständig der Lizenzgeberin zu übertragen, mittels einer bei Vertragsabschluss erteilten schriftlichen Zustimmung.
11.5. Die Verwaltung der Prämien richtet sich nach dem von der Lizenznehmerin festgelegten Budget, wobei diese in Absprache mit der Lizenzgeberin die Zeiten und Modalitäten der Auszahlung der einzelnen Prämie festlegt. Die erworbenen Prämien können über die Anwendung bis zum Ablaufdatum des laufenden jährlichen Vertragszeitraums und innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Budgets eingelöst werden. Die Nutzung der Gutscheine bei den Vertragspartnern muss innerhalb derselben Frist erfolgen. Nach Ablauf dieser Fristen verfallen nicht eingelöste oder nicht genutzte Prämien endgültig ohne Anspruch auf Erstattung.
11.6. Die Einlösung und Nutzung der Prämien setzt das gleichzeitige Bestehen des Lizenzvertrags zwischen der Lizenzgeberin und der Lizenznehmerin sowie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Unternehmen voraus. Bei Beendigung eines der beiden Verhältnisse verliert der Mitarbeiter/Mitarbeitende unmittelbar jeden Anspruch auf erworbene, aber nicht eingelöste Prämien und kann bereits eingelöste Prämien nicht mehr nutzen.
12. Garantien und Servicelevels
12.1. Die Lizenzgeberin garantiert, dass die Dienste mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden und im Wesentlichen den in der App oder Web-App veröffentlichten oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
12.2. Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit der Software von mindestens 99,5 % auf monatlicher Basis aufrechtzuerhalten, ausgenommen geplante Wartungszeiten, die der Lizenznehmerin mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden.
12.3. Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, auf Anfragen des technischen Supports innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage zu antworten.
12.4. Fehlen von Garantien hinsichtlich des KI-Empfehlungsprozesses
Die Software integriert Algorithmen künstlicher Intelligenz (KI) und personalisierter Empfehlung, die die von den Endnutzern bereitgestellten personenbezogenen Daten (z. B. Grad der körperlichen Aktivität, Stressparameter, Schlafqualität, individuelle Präferenzen, Bluttests usw.) verarbeiten, um Inhalte, Wohlbefindensprogramme, körperliche Übungen und andere Aktivitäten zur Verbesserung des allgemeinen psychophysischen Zustands vorzuschlagen; die Lizenzgeberin übernimmt keine Garantie dafür, dass die generierten Empfehlungen fehlerfrei sind. Ferner wird klargestellt, dass die Empfehlungen automatisch, probabilistisch und nicht frei von Fehlern sind und daher weder medizinische Verschreibungen noch individuelle Gesundheitsberatungen darstellen.
12.5. Medizinischer Haftungsausschluss und Haftungsausschluss zu den Inhalten
Die in der Software verfügbaren Vorschläge, Empfehlungen, Programme und Multimedia-Inhalte – einschliesslich der von Algorithmen künstlicher Intelligenz generierten oder von Dritten bereitgestellten – stellen in keiner Weise eine Diagnose, Behandlung oder ärztliche Verschreibung dar und dürfen nicht als Ersatz für professionelle ärztliche Konsultationen, klinische Untersuchungen oder Therapiepläne verwendet werden. Die Endnutzer werden gebeten, einen Arzt oder eine qualifizierte Fachperson zu konsultieren, bevor sie ein von der Software vorgeschlagenes Programm für körperliche Betätigung, Ernährung, Stressbewältigung oder einen entsprechenden Vorschlag umsetzen. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Inhalte und lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die aus deren Nutzung entstehen.
13. Auflösung
13.1. Die Lizenzgeberin hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung gemäss Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs aufzulösen, wenn der Lizenznehmer die Dienste unter Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder unter Verletzung anwendbarer Gesetze und Vorschriften und/oder zu unrechtmässigen Zwecken nutzt, insbesondere bei Verletzung der Artikel 2.2, 3.4, 5.2.2, 5.2.3, 8 und 9.
13.2. Das Vorstehende lässt das Recht der Parteien unberührt, sofern die Umstände dies erfordern und für angebracht erachtet wird, jede geeignete Initiative zur Auflösung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss und im Sinne der Artikel 1453 und 1454 des italienischen Zivilgesetzbuchs zu ergreifen.
13.3. Bei Auflösung des Vertrags aus welchem Grund auch immer: (i) muss die Lizenznehmerin die Nutzung der Dienste unverzüglich einstellen und dies den Nutzern mitteilen; (ii) kann die Lizenzgeberin das Konto der Lizenznehmerin deaktivieren; und (iii) muss jede Partei alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten (nach Wahl der offenlegenden Partei).
14. Verarbeitung personenbezogener Daten
14.1. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Annahme und Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verarbeitung eigener personenbezogener Daten oder solcher von Mitarbeitenden und Mitarbeitern durch die Lizenzgeberin mit sich bringt. Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, die sogenannten "besonderen" personenbezogenen Daten der Endnutzer in aggregierter und anonymer Form zu verarbeiten.
14.2. Die Lizenzgeberin handelt als Auftragsverarbeiterin für den erbrachten Dienst, gemäss den Zwecken und Modalitäten, die in den dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Dokumenten näher beschrieben sind, nämlich: der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ("DPA" – Anhang A) und der Datenschutzerklärung ("Datenschutzerklärung" – Anhang B), die wesentlicher und integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, deren Inhalt aufmerksam gelesen zu haben und sich zu verpflichten, die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
14.3. Es versteht sich, dass die Lizenznehmerin gemäss DSGVO Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter ist, einschliesslich der personenbezogenen Daten der Endnutzer, die sie durch oder über die Nutzung der Dienste verarbeitet. Die Lizenzgeberin kann zum Zweck der Erbringung der Dienste im Auftrag der Lizenznehmerin auf personenbezogene Daten der Endnutzer zugreifen und diese als Auftragsverarbeiterin gemäss Art. 28 DSGVO verarbeiten. Die von der Lizenzgeberin als Auftragsverarbeiterin durchgeführten Verarbeitungen erfolgen auf Grundlage und in Übereinstimmung mit dem dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten DPA.
14.4. Die Lizenzgeberin erklärt ausdrücklich, und die Lizenznehmerin akzeptiert dies vorbehaltlos, dass die in ihrem Auftrag erhobenen Daten einem Aggregationsprozess unterzogen werden, nach einem vorherigen Anonymisierungsverfahren, auch um für eigene Zwecke der Lizenzgeberin verwendet zu werden. Die vorgenannten Daten können nicht als "personenbezogene Daten" bezeichnet werden, da es sich um Informationen handelt, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, gemäss Erwägungsgrund 26 der DSGVO.
14.5. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Lizenzgeberin nach Beendigung des Arbeits- oder Zusammenarbeitsverhältnisses zwischen der Lizenznehmerin und einem ihrer Endnutzer aus welchem Grund auch immer die Möglichkeit hat, die betroffene Person per E-Mail oder anderem von dieser bereitgestellten Kommunikationsmittel direkt zu kontaktieren, um ihr die Möglichkeit anzubieten, die Software als Verbraucher weiterhin zu nutzen, indem sie über den von der Lizenzgeberin unter www.vitalityplus.app bereitgestellten Kanal ein persönliches Abonnement abschliesst. Es versteht sich, dass die Lizenzgeberin, sofern der Endnutzer dieses Angebot annimmt, in Bezug auf die im Rahmen dieses direkten Abonnements verarbeiteten personenbezogenen Daten als eigenständige Verantwortliche für die Verarbeitung gemäss DSGVO und DSG handelt und nicht mehr als Auftragsverarbeiterin im Auftrag der Lizenznehmerin gemäss vorstehendem Art. 14.3 und dem DPA (Anhang A).
15. Vertraulichkeit
15.1. Jede Partei verpflichtet sich, (a) sämtliche kommerziellen, technischen, finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Informationen der anderen Partei, (b) das Bestehen und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (c) Informationen über die Technologie und die Betriebsmethoden der anderen Partei als streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere verpflichtet sich die Lizenznehmerin, sämtliche technischen, kommerziellen und betrieblichen Informationen im Zusammenhang mit der Software und der Plattform streng vertraulich zu behandeln.
15.2. Die Vertraulichkeitspflichten dieses Artikels gelten nicht für Informationen, die aus anderen Gründen als der Verletzung der in diesem Artikel genannten Pflichten öffentlich sind oder werden.
15.3. Die Vertraulichkeitspflichten dieses Artikels gelten nicht für Informationen, die: (a) aus anderen Gründen als der Verletzung der in diesem Artikel genannten Pflichten öffentlich sind oder werden; (b) sich bereits rechtmässig im Besitz der empfangenden Partei vor der Offenlegung befanden; (c) von der empfangenden Partei rechtmässig von Dritten erlangt werden, die zu deren Offenlegung berechtigt sind; (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verwenden.
15.4. Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei insoweit offenlegen, als dies gesetzlich oder von einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde verlangt wird, sofern die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
15.5. Die Vertraulichkeitspflichten dieses Artikels bleiben für die gesamte Vertragsdauer und für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren nach dessen Beendigung aus welchem Grund auch immer in Kraft.
16. Höhere Gewalt
16.1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als höhere Gewalt sämtliche vom Willen der Lizenzgeberin unabhängigen Umstände, die diese vorübergehend oder endgültig an der Erfüllung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Pflichten hindern; beispielhaft und nicht abschliessend: Kriege oder Kriegsrisiken, Unruhen, ganze oder teilweise soziale Mobilisierungen, Streiks, Rohstoffmangel, Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen (auch digitalen) und/oder Leistungen von Lieferanten, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Datenübertragung über Netzwerke, Beschränkungen jeglicher Art bei Ein- und/oder Ausfuhren, Frost, Brände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und jedes andere unvorhergesehene Hindernis, das die Erbringung der Dienste ganz oder teilweise unmöglich macht ("Höhere Gewalt").
16.2. Im Falle höherer Gewalt hat die Lizenzgeberin das Recht, (i) die Erbringung der Dienste auszusetzen/zu unterbrechen; oder (ii) von der Beziehung mit der Lizenznehmerin zurückzutreten, ohne dass der Lizenzgeberin dadurch irgendeine Form von Haftung zugerechnet werden kann.
16.3. Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, die Lizenznehmerin unverzüglich über das Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt zu informieren und die Dienste wiederherzustellen, sobald diese Ereignisse beendet sind.
17. Haftungsbeschränkungen
17.1. Die Lizenznehmerin erkennt an und akzeptiert, dass die Dienste "wie besehen" ("as is") erbracht werden und durch sich ständig weiterentwickelnde Technologien gekennzeichnet sind. Daher können die technischen Merkmale der Software geändert werden, wenn dies durch die technologische Entwicklung und/oder Anforderungen der Bereitstellung und/oder Organisation erforderlich wird.
17.2. Die Lizenznehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Lizenzgeberin in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden kann, die der Lizenznehmerin selbst oder Dritten infolge der Nutzung der Dienste sowie der von der Software generierten Inhalte entstehen, soweit sie den von der Lizenznehmerin in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Betrag übersteigen.
17.3. In keinem Fall haftet die Lizenzgeberin gegenüber der Lizenznehmerin für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, Datenverlust oder sonstige wirtschaftliche Verluste, auch wenn die Lizenzgeberin zuvor über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
17.4. Die Lizenzgeberin haftet nicht für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Software durch die Lizenznehmerin oder die Endnutzer entstehen, noch für Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die der Lizenzgeberin nicht zurechenbar sind, wie Störungen der Telekommunikationsnetze oder Probleme im Zusammenhang mit den von der Lizenznehmerin oder den Endnutzern verwendeten Geräten.
17.5. Hinsichtlich der etwaigen Verwaltung und Auszahlung von Prämien durch die Lizenzgeberin haftet diese nicht für Funktionsstörungen, die Drittanbietern von Gutscheinkarten zuzurechnen sind, noch für einseitige Änderungen von deren Bedingungen. Ferner übernimmt die Lizenzgeberin keine Rolle als steuerliche oder arbeitsrechtliche Beraterin und behält sich das Recht vor, Arten von Prämien, Anbieter und Zuweisungskriterien mit einer Frist von dreissig Tagen zu ändern.
17.6. Die Lizenzgeberin haftet nicht für die im Format bereitgestellte Dokumentation gemäss den Anhängen C und D dieser Bedingungen, die notwendigerweise an das Verhältnis zwischen der Lizenznehmerin und den Endnutzern angepasst und personalisiert werden muss.
17.7. Die in diesem Artikel vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
18. Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand
18.1. Zuständiger Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung und Auflösung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Gericht Mailand zuständig.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den Anhängen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzen jede frühere Vereinbarung, Absprache oder Mitteilung, ob schriftlich oder mündlich, zum selben Gegenstand.
19.2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der zuständigen Gerichtsbehörde für nichtig, anfechtbar oder anderweitig unwirksam erklärt werden, erstreckt sich diese Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit nicht auf die übrigen Klauseln, die weiterhin voll wirksam bleiben.
19.3. Eine etwaige Duldung von Verhaltensweisen der anderen Partei, die gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen, durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf die aus den verletzten Bestimmungen entstehenden Rechte noch auf das Recht dar, die genaue Erfüllung aller hier vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten zu verlangen.
19.3-bis Die offizielle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Anhänge ist die italienische. Auf ausdrückliche Anfrage des Lizenznehmers kann der übersetzte Text bereitgestellt werden, wobei jedoch feststeht, dass bei Abweichungen der Text in italienischer Sprache massgebend ist.
19.4. Übertragung des Vertrags
Die Lizenznehmerin darf den vorliegenden Vertrag weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin übertragen. Die Lizenzgeberin kann den vorliegenden Vertrag auf verbundene, beherrschende oder beherrschte Gesellschaften im Sinne von Art. 2359 des italienischen Zivilgesetzbuchs sowie auf Dritte übertragen, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die Lizenznehmerin.
19.5. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an folgende Adressen gesendet werden:
- Für die Lizenzgeberin: E-Mail: info@vitalityplus.app.
- Für die Lizenznehmerin: an die bei der Registrierung angegebene oder der Lizenzgeberin später mitgeteilte Adresse.
19.6. Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss schriftlich erfolgen, vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 6.
Im Sinne und für die Zwecke der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs erklärt der Lizenznehmer, folgende Klauseln aufmerksam gelesen und ausdrücklich genehmigt zu haben: Art. 2.2 (Beschränkung der verfügbaren Konten); Art. 3.5 (Freistellung bei unbefugter Nutzung des Kontos); Art. 4.1 (Automatische Verlängerung); Art. 5.2.2 (Ausstehende Zahlungen); Art. 5.3.2 (Nicht-Erstattbarkeit der Gebühr); Art. 6 (Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen); Art. 8.6 (Garantien zu den Inhalten und Freistellung); Art. 9.5 (Eigentum an Verbesserungen aus dem maschinellen Lernen); Art. 12.4 (Fehlen von Garantien hinsichtlich des KI-Empfehlungsprozesses); Art. 13 (Auflösung); Art. 17 (Haftungsbeschränkungen); Art. 18.1 (Zuständiger Gerichtsstand); Art. 19.4 (Übertragung des Vertrags).
Die Annahme dieses Vertrags durch Klicken auf die Schaltfläche "Akzeptieren" entspricht einer elektronischen Unterschrift gemäss Art. 21 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 82 vom 7. März 2005 (Kodex der digitalen Verwaltung).
Anhang A – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Agreement)
Bestellungsurkunde und Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäss Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und Art. 9 des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25.09.2020 (DSG)
Die vorliegende Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Der "Lizenznehmerin", d. h. der juristischen oder natürlichen Person, die zum Zugang zur Software und zur Nutzung der Dienste ein Abonnement abgeschlossen hat (nachstehend "Lizenznehmerin" oder "Verantwortliche")
und
Der "Lizenzgeberin", d. h. der Gesellschaft Vitality Plus SA mit Sitz in Savosa, Via Emilio Maraini 27, 6942 Savosa, UID CHE-169.816.147 (nachstehend "Vitality Plus" oder "Lizenzgeberin" oder "Auftragsverarbeiterin")
nachstehend auch einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
In Anbetracht, dass:
- die Parteien anerkennen und akzeptieren, einen Technologie- und Dienstleistungslizenzvertrag für den Zugang zur Software "Vitality+" und den zugehörigen "B2B"-Diensten (der "Vertrag") unterzeichnet zu haben;
- die Vitality Plus SA bei der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag der Lizenznehmerin verarbeitet und daher Auftragsverarbeiterin ist;
- die Rolle der Auftragsverarbeiterin durch Art. 28 DSGVO und Art. 9 DSG geregelt wird, sodass die beiden Regelwerke jeweils für Lizenznehmerinnen mit Sitz in der Europäischen Union bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelten;
- klargestellt wird, dass die Vitality Plus je nach Sitz der Lizenznehmerin bei der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag der Lizenznehmerin als Auftragsverarbeiterin gemäss einer der beiden oben genannten Bestimmungen verarbeitet;
- die Parteien aufgrund dieser Verarbeitung und um der Verantwortlichen die Einhaltung der oben genannten gesetzlichen Pflichten sowie jedes anderen anwendbaren Rechts zu ermöglichen, vereinbart haben, die vorliegende Vereinbarung abzuschliessen.
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
1. Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung gelten je nach Sitz der Lizenznehmerin entsprechend das DSG oder die DSGVO.
| Für Verantwortliche mit Sitz in der Schweiz | Für Verantwortliche mit Sitz in der EU | Definition |
|---|---|---|
| "Vertrag" | "Vertrag" | bezeichnet den unterzeichneten Vertrag, mit dem die Auftragsverarbeiterin den ihr von der Verantwortlichen erteilten Auftrag übernimmt |
| "Datenschutzbehörde" | "Datenschutzbehörde" | bezeichnet die für den Schutz personenbezogener Daten zuständige Aufsichtsbehörde in dem Zuständigkeitsbereich, dem die Verantwortliche unterliegt |
| "Verantwortliche(r) für die Verarbeitung" | "Verantwortliche(r) für die Verarbeitung" | bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt |
| "Verarbeitung" | "Verarbeitung" | Für Verantwortliche mit Sitz in der Schweiz: jeder Umgang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten. Für Verantwortliche mit Sitz in der EU: jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung gemäss dem anwendbaren Recht |
| "Personenbezogene Daten" | "Personenbezogene Daten" | bezeichnet alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person gemäss dem anwendbaren Recht |
| "Besonders schützenswerte Personendaten" | "Besondere Kategorien personenbezogener Daten und strafrechtliche Verurteilungen" | Für Verantwortliche mit Sitz in der Schweiz – Besonders schützenswerte Personendaten: Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen, Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Für Verantwortliche mit Sitz in der EU – Besondere Kategorien personenbezogener Daten: rassische/ethnische Herkunft, politische Meinungen, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische, biometrische, gesundheitsbezogene Daten sowie Daten zum Sexualleben/zur sexuellen Orientierung. Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten: im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängenden Sicherungsmassnahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 |
| Anwendbares Recht: DSG und VDSG | Anwendbares Recht: DSGVO | bezeichnet die Gesamtheit der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, denen die Verantwortliche unterliegt, sowie jede Richtlinie, jeden Kodex oder jede Massnahme, die von der/den Datenschutzbehörde(n) erlassen oder herausgegeben wurde. Für Verantwortliche mit Sitz in der Schweiz: das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020, anwendbar ab 1. September 2023 (nachstehend auch DSG); die Verordnung über den Datenschutz vom 31.08.2022 (nachstehend auch VDSG). Für Verantwortliche mit Sitz in der EU: die Verordnung (EU) 2016/679 (nachstehend auch DSGVO oder Verordnung) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (General Data Protection Regulation), anwendbar ab 25. Mai 2018 |
| "Zweck" | "Zweck" | der spezifische und rechtmässige Grund, aus dem personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden |
| "Rechtfertigungsgrund" | "Rechtsgrundlage" | die Rechtmässigkeit der Verarbeitung, d. h. die rechtliche Bestimmung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich autorisiert und damit rechtmässig macht |
| "Technische und organisatorische Massnahmen" | "Angemessene Sicherheitsmassnahmen" | bezeichnet die Sicherheitsmassnahmen, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiterin umsetzen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten |
2. Verarbeitung der Daten gemäss den Anweisungen der Verantwortlichen
Die Auftragsverarbeiterin garantiert bezüglich aller personenbezogenen Daten, die sie im Auftrag der Verantwortlichen verarbeitet, dass sie:
- diese personenbezogenen Daten nur zur Durchführung dieses Vertrags und nur gemäss den von den Parteien im Technologie- und Dienstleistungslizenzvertrag ausdrücklich vorgesehenen Regelungen verarbeitet und ausschliesslich auf Grundlage der ausdrücklich vorgesehenen Bestimmungen handelt;
- personenbezogene Daten nicht für eigene Zwecke verarbeitet, mit Ausnahme des Trainings der Algorithmen der Plattform;
- die Verantwortliche vor Beginn jeder Verarbeitung und, falls erforderlich, zu jedem anderen Zeitpunkt informiert, wenn ihrer Ansicht nach eine von der Verantwortlichen erteilte Anweisung gegen das Gesetz verstösst;
- gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, die es ihr ganz oder teilweise unmöglich oder rechtswidrig machen könnten, gemäss den Anweisungen der Verantwortlichen oder gemäss dem anwendbaren Recht zu handeln.
Um die Einhaltung der von der Verantwortlichen erteilten Anweisungen gemäss diesem Artikel sicherzustellen, wird sich die Auftragsverarbeiterin geeigneter Prozesse und jeder anderen technischen Massnahme bedienen, die geeignet ist, die Anweisungen der Verantwortlichen umzusetzen, einschliesslich:
- geeigneter Verfahren, um die Wahrung der Rechte und Anträge der betroffenen Personen gegenüber der Verantwortlichen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten sicherzustellen;
- Verfahren zur Gewährleistung der Aktualisierung, Änderung und Berichtigung der personenbezogenen Daten jeder betroffenen Person auf Anfrage der Verantwortlichen;
- Verfahren zur Gewährleistung der Löschung oder Sperrung des Zugangs zu personenbezogenen Daten auf Anfrage der Verantwortlichen;
- Massnahmen, die es ermöglichen, personenbezogene Daten oder Konten zu kennzeichnen, damit die Verantwortliche besondere Regeln auf die personenbezogenen Daten einzelner betroffener Personen anwenden kann;
- Verfahren zur Gewährleistung des Rechts der betroffenen Personen auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Anfrage der Verantwortlichen.
Die Auftragsverarbeiterin muss das anwendbare Recht einhalten und die im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Pflichten so erfüllen, dass die Verantwortliche nicht gegen eine im anwendbaren Recht vorgesehene Pflicht verstösst.
Die Auftragsverarbeiterin muss der Verantwortlichen die Zusammenarbeit, Unterstützung und Informationen gewährleisten und zur Verfügung stellen, die von dieser vernünftigerweise angefordert werden könnten, um ihr die Erfüllung ihrer Pflichten gemäss dem anwendbaren Recht zu ermöglichen.
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich ferner, Anweisungen oder Entscheidungen einer Datenschutzbehörde innerhalb einer Frist zu befolgen, die es der Verantwortlichen ermöglicht, die von dieser Datenschutzbehörde gesetzte Frist einzuhalten.
Die Verantwortliche erkennt die Befugnis, wie im Lizenzvertrag vorgesehen, der Auftragsverarbeiterin an, bereits zuvor anonymisierte Konversationsdaten für eigene Zwecke zu verarbeiten.
Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Auftragsverarbeiterin keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten hat, die ihr durch die Befolgung der von der Verantwortlichen erteilten Anweisungen zur Durchführung des Vertrags und/oder jeder anderen im Vertrag oder in einem anderen anwendbaren Recht vorgesehenen Pflicht entstehen könnten.
Die Auftragsverarbeiterin muss, auch unter Beachtung von Art. 30 der Verordnung, ein Verzeichnis der von ihr durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten führen und ausfüllen, entweder eigenständig und/oder gemäss den Anweisungen der Verantwortlichen, und dieses auf Anfrage zur Verfügung stellen, sofern solche Verarbeitungen nicht anderweitig dokumentiert sind. Dieses Verzeichnis muss Folgendes enthalten:
- den Namen und die Kontaktdaten der Auftragsverarbeiterin; jeder Verantwortlichen, in deren Auftrag die Auftragsverarbeiterin tätig ist, sowie des Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden;
- die Kategorien der im Auftrag jedes Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungen;
- gegebenenfalls die Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, einschliesslich deren Identifizierung und Angabe.
Um es der Verantwortlichen zu ermöglichen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, die immer dann erforderlich ist, wenn eine bestimmte Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, sowie um Art. 22 DSG und Art. 35 der Verordnung einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragsverarbeiterin, auf Anfrage der Verantwortlichen bei der Durchführung dieser Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen und mitzuwirken.
3. Schutz personenbezogener Daten
Die Auftragsverarbeiterin muss geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um personenbezogene Daten vor rechtswidriger oder zufälliger Vernichtung oder Verlust, Schädigung, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere, soweit die Verarbeitung die Übertragung von Daten über ein Netzwerk umfasst, vor jeder anderen Form rechtswidriger Verarbeitung, wie etwa:
- a) Pseudonymisierung und Verschlüsselung der betroffenen personenbezogenen Daten;
- b) Massnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und ständigen Belastbarkeit der für die Verarbeitung genutzten Systeme und Dienste;
- c) Massnahmen zur raschen Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu den betroffenen personenbezogenen Daten bei einem physischen oder technischen Zwischenfall innerhalb angemessener Frist;
- d) ein Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der implementierten technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Die Auftragsverarbeiterin muss die personenbezogenen Daten unter Gewährleistung einer logischen Trennung von personenbezogenen Daten, die im Auftrag Dritter oder für eigene Zwecke verarbeitet werden, aufbewahren.
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, den Anordnungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder der italienischen Datenschutzbehörde zu folgen, unbeschadet etwaiger Anpassungen, die infolge der Anwendung des anwendbaren Rechts und seiner etwaigen Durchführungsbestimmungen erforderlich sein könnten.
4. Sicherheit der Kommunikation
Die Auftragsverarbeiterin muss angemessene technische und organisatorische Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit jedes elektronischen Kommunikationsnetzes oder der der Verantwortlichen erbrachten oder zur Übertragung oder Übermittlung personenbezogener Daten genutzten Dienste zu gewährleisten (einschliesslich beispielsweise Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation, um das Abfangen von Kommunikationen oder den unbefugten Zugriff auf Computer oder Systeme zu verhindern), und damit die Sicherheit der Kommunikation zu gewährleisten.
5. Zur Verarbeitung befugte Personen – Vertraulichkeit
Die Auftragsverarbeiterin garantiert die Zuverlässigkeit jedes Mitarbeitenden und jeder Unter-Auftragsverarbeiterin oder jedes Unter-Lieferanten, die/der Zugang zu den personenbezogenen Daten der Verantwortlichen hat, und stellt ferner sicher, dass diese eine angemessene Schulung zum Schutz und zur Verwaltung personenbezogener Daten erhalten haben und Vertraulichkeitspflichten unterliegen, die hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung vorgesehenen.
6. Verarbeitung personenbezogener Daten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Auftragsverarbeiterin stellt klar, dass die durch die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten auch ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden können, sei es durch die Auftragsverarbeiterin selbst oder durch andere Unter-Auftragsverarbeiter oder Unter-Lieferanten.
Die Auftragsverarbeiterin garantiert jedoch, dass die Verarbeitung stets unter Einhaltung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten gemäss den Art. 16–18 DSG und den Art. 45–47 DSGVO erfolgt.
7. Unter-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten
Die Verantwortliche ermächtigt die Auftragsverarbeiterin, Unter-Auftragsverarbeiter für die Durchführung der Gegenstand des Vertrags bildenden Tätigkeiten gemäss Art. 7 VDSG und gemäss Art. 28 Abs. 2 DSGVO zu benennen.
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, ihre Unter-Auftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen und dabei folgende Parameter sorgfältig zu prüfen: a) Zuverlässigkeit hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten; b) getroffene Sicherheitsmassnahmen; c) Sitz der Unter-Auftragsverarbeiterin und Standort der Server (Bevorzugung von Schweiz oder EU); d) bei Sitz ausserhalb der EU Überprüfung der Einhaltung der jeweils anwendbaren Vorschriften des DSG bzw. der DSGVO.
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, der Verantwortlichen eine aktuelle Liste der Unter-Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen.
8. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und Meldepflichten
Die Auftragsverarbeiterin muss gemäss Art. 24 Abs. 3 DSG und Art. 33 der Verordnung sowie unter Beachtung der Anordnung der italienischen Datenschutzbehörde Nr. 97 vom 4. April 2013 der Verantwortlichen so bald wie möglich, jedoch spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme, jede Vernichtung, jeden Verlust, jede Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten ("Sicherheitsverletzung") melden, einschliesslich solcher, die ihre Unter-Lieferanten und/oder Unter-Auftragsverarbeiter betreffen.
Diese Meldung muss Folgendes enthalten:
- eine detaillierte Beschreibung der Sicherheitsverletzung;
- die Art der von der Sicherheitsverletzung betroffenen Daten;
- die Identität jeder betroffenen Person (oder, falls nicht möglich, die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und die betroffenen personenbezogenen Daten).
Die Auftragsverarbeiterin muss der Verantwortlichen ferner mitteilen:
- den Namen und die Kontaktdaten des eigenen Datenschutzbeauftragten oder die Kontaktdaten einer anderen Anlaufstelle, über die weitere Informationen eingeholt werden können;
- eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Sicherheitsverletzung;
- eine Beschreibung der ergriffenen oder geplanten Massnahmen zur Behebung der Sicherheitsverletzung, einschliesslich, soweit angebracht, Massnahmen zur Minderung ihrer möglichen negativen Auswirkungen;
- sobald wie möglich jede andere gesammelte oder verfügbar gemachte Information sowie jede weitere Information, die von der Verantwortlichen in Bezug auf die Sicherheitsverletzung vernünftigerweise angefordert werden kann.
Kann die Auftragsverarbeiterin die vorstehenden Informationen aus Gründen, die ihrer Kontrolle entzogen sind, nicht mit der Meldung bereitstellen, sind die Informationen so bald wie möglich zu übermitteln.
Die Auftragsverarbeiterin muss unverzüglich tätig werden, um die Sicherheitsverletzung zu untersuchen und die negativen Auswirkungen dieser Verletzung gemäss ihren Pflichten aus diesem Artikel zu ermitteln, zu verhindern und zu begrenzen sowie, nach vorheriger Zustimmung der Verantwortlichen, jede zur Behebung der Verletzung erforderliche Massnahme zu ergreifen.
Sollte die Sicherheitsverletzung stärkere Auswirkungen auf die Daten der Auftragsverarbeiterin haben, muss diese der Verantwortlichen dennoch bei der Bereitstellung ihrer Unterstützung und der Umsetzung der als notwendig erachteten Massnahmen Vorrang einräumen.
9. Risikoanalyse, Privacy by Design und Privacy by Default
Falls von der Verantwortlichen verlangt, muss die Auftragsverarbeiterin alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Einhaltung des anwendbaren Rechts durch die Verantwortliche nachzuweisen, und diese bei Folgenabschätzungen und den damit verbundenen Datenverarbeitungen unterstützen sowie zur Umsetzung der vorgesehenen und vereinbarten Massnahmen zur Bewältigung etwaiger identifizierter Risiken beitragen.
Die Auftragsverarbeiterin muss alles Mögliche tun, um es der Verantwortlichen zu ermöglichen, die Bestimmungen von Art. 7 DSG und Art. 25 der Verordnung hinsichtlich des Datenschutzes durch Technikgestaltung (sogenanntes Privacy by Design) sowie hinsichtlich datenschutzfreundlicher Voreinstellungen (sogenanntes Privacy by Default) einzuhalten.
Im Einklang mit den Grundsätzen des Privacy by Design gilt insbesondere:
Falls die Lizenznehmerin in der Schweiz niedergelassen ist: Es sind die technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten den Datenschutzvorschriften entspricht, insbesondere den Grundsätzen von Art. 6 DSG. Diese Massnahmen müssen bereits ab der Planungsphase ergriffen werden. Die technischen und organisatorischen Massnahmen müssen insbesondere dem Stand der Technik, der Art und dem Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den sich aus der Verarbeitung ergebenden Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen angemessen sein. Es ist durch geeignete Voreinstellungen sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das für den verfolgten Zweck unbedingt erforderliche Mindestmass beschränkt wird, sofern die betroffene Person nichts anderes bestimmt.
Falls die Lizenznehmerin in der EU niedergelassen ist: Jede neue Verarbeitung muss so gestaltet sein, dass sie eine dem jeweiligen Verarbeitungsrisiko angemessene Sicherheit gewährleistet. Ferner muss die Auftragsverarbeiterin es der Verantwortlichen ermöglichen, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten, der Art, des Umfangs und des Zwecks der jeweiligen Verarbeitung sowohl in der Phase der Festlegung der Verarbeitungsmittel als auch während der Verarbeitung selbst jede technische und organisatorische Massnahme zu ergreifen, die für angebracht erachtet wird, um die Grundsätze des Datenschutzes zu gewährleisten und umzusetzen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.
Im Einklang mit den Grundsätzen des Privacy by Default dürfen standardmässig nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind.
10. Löschung personenbezogener Daten
Sofern die Auftragsverarbeiterin eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten aufbewahrt, wird sie diese am Ende der festgelegten Aufbewahrungsfrist sowie in jedem Fall löschen, in dem dies von der Verantwortlichen verlangt wird, einschliesslich des Falles, dass dies aufgrund der Ausübung des entsprechenden Rechts der betroffenen Person erfolgen muss, unbeschadet des Rechts der Auftragsverarbeiterin, die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu anonymisieren, um das Training ihrer eigenen Systeme künstlicher Intelligenz fortzusetzen.
11. Anfragen Dritter auf Offenlegung personenbezogener Daten zu Ermittlungs- und Verteidigungszwecken
Sofern nicht durch das anwendbare Recht untersagt, informiert die Auftragsverarbeiterin oder jeder Unter-Lieferant und/oder Unter-Auftragsverarbeiter die Verantwortliche unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von zwei Werktagen, über jede Anfrage, Mitteilung oder Beschwerde, die von einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde oder von einer betroffenen Person in Bezug auf personenbezogene Daten oder eine Pflicht gemäss dem anwendbaren Recht eingeht, und leistet der Verantwortlichen kostenlos jede geschuldete Unterstützung, um sicherzustellen, dass diese auf solche Mitteilungen oder Beschwerden reagieren und die gesetzlich und regulatorisch vorgesehenen Fristen einhalten kann.
12. Haftung und Freistellungen
Die Verantwortliche muss die Auftragsverarbeiterin für jeden gegen diese erhobenen Anspruch wegen einer Verletzung des anwendbaren Rechts entschädigen, die ausschliesslich auf die Befolgung der von der Verantwortlichen gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilten Anweisungen zurückzuführen ist, stets unter der Voraussetzung, dass die Auftragsverarbeiterin die Verantwortliche zuvor schriftlich darüber informiert hat, dass die Anweisungen der Verantwortlichen möglicherweise gegen das anwendbare Recht verstossen, und diese trotz der Mitteilung der Auftragsverarbeiterin ihre Anweisungen dennoch schriftlich bestätigt hat.
Beim Eingang eines Anspruchs im Zusammenhang mit den Gegenstand dieser Vereinbarung bildenden Tätigkeiten informiert die Auftragsverarbeiterin die Verantwortliche unverzüglich und schriftlich über den Anspruch, sobald sie davon Kenntnis erlangt, und leistet der Verantwortlichen jede Unterstützung, die diese bei der Bearbeitung des Anspruchs vernünftigerweise anfordern könnte.
13. Dauer
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur Auflösung oder zum Ablauf des Vertrags wirksam.
Ort und Datum ………………………
Unterschrift Verantwortliche ……………………… — Unterschrift Auftragsverarbeiterin ………………………
Anhang zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Dieser Anhang beschreibt die Arten personenbezogener Daten und die Zwecke, für die diese von der Auftragsverarbeiterin verarbeitet werden können.
Tätigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten
| Zweck der Verarbeitung | Kategorie der verarbeiteten Daten | Betroffene Personen | Aufbewahrungsfrist der personenbezogenen Daten | Verarbeitungsvorgänge |
|---|---|---|---|---|
| Bereitstellung und Verwaltung der Software "Vitality+" in Form von App oder Web-App | Gewöhnliche personenbezogene Daten der Verantwortlichen. Gewöhnliche und besondere personenbezogene Daten Dritter (Anm.: "Endnutzer") | Verantwortliche und deren Befugte. Dritte | Die Daten werden für die gesamte Vertragsdauer aufbewahrt. | Erhebung; Erfassung; Organisation; Strukturierung; Aufbewahrung; Einsichtnahme; Verwendung; Abgleich/Verknüpfung; Löschung/Vernichtung. |
Getroffene technische und organisatorische Massnahmen
Richtlinien und Reglemente für Nutzer – Vitality Plus SA wendet detaillierte Richtlinien und Reglemente an, denen sich alle Nutzer mit Zugang zu den Informationssystemen unterwerfen müssen und die darauf abzielen, Verhaltensweisen sicherzustellen, die die Wahrung der Grundsätze der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten bei der Nutzung der IT-Ressourcen gewährleisten.
Autorisierung des logischen Zugriffs – Vitality Plus SA legt die Zugriffsprofile unter Beachtung des Grundsatzes der geringstmöglichen Berechtigung ("least privilege") fest, die für die Ausübung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich sind. Die Berechtigungsprofile werden vor Beginn der Verarbeitung festgelegt und konfiguriert, um den Zugriff auf die für die Verarbeitungsvorgänge erforderlichen Daten zu beschränken. Diese Profile werden regelmässig überprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Beibehaltung der zugewiesenen Profile weiterhin bestehen.
Datenpanne – Vitality Plus SA hat ein eigenes Verfahren zur Bewältigung von Ereignissen und Vorfällen mit potenziellen Auswirkungen auf personenbezogene Daten implementiert, das Rollen und Verantwortlichkeiten, das Verfahren zur (vermuteten oder festgestellten) Erkennung, die Anwendung von Gegenmassnahmen, die Reaktion und Eindämmung des Vorfalls/der Verletzung sowie die Modalitäten für die Meldung von Datenschutzverletzungen an den Kunden festlegt.
Schulung – Vitality Plus SA führt regelmässig Schulungen zur ordnungsgemässen Verwaltung personenbezogener Daten für die an der Verarbeitung beteiligten Mitarbeitenden durch.
Von Vitality Plus SA getroffene technische Sicherheitsmassnahmen
Firewall – Die personenbezogenen Daten sind gegen das Eindringungsrisiko gemäss Art. 615-quinquies des italienischen Strafgesetzbuchs durch Intrusion-Detection-&-Prevention-Systeme geschützt, die stets auf dem neuesten Stand der verfügbaren Technologien gehalten werden.
Sicherheit der Kommunikationsleitungen – Soweit in ihrem Zuständigkeitsbereich, wendet Vitality Plus SA sichere Kommunikationsprotokolle an, die dem verfügbaren Stand der Technik entsprechen.
Schutz vor Schadsoftware – Die Systeme sind durch die Aktivierung geeigneter, regelmässig aktualisierter elektronischer Werkzeuge gegen das Eindringungsrisiko und die Wirkung schädlicher Programme geschützt. Es werden ständig aktualisierte Antivirenprogramme eingesetzt.
Authentifizierungsdaten – Die Systeme sind so konfiguriert, dass nur Personen mit Authentifizierungsdaten Zugriff erhalten, die deren eindeutige Identifizierung ermöglichen. Dazu gehören ein mit einem geheimen, nur dem Betroffenen bekannten Passwort verbundener Code sowie ein im ausschliesslichen Besitz und Gebrauch des Nutzers befindliches Authentifizierungsgerät, das gegebenenfalls mit einem Identifikationscode oder einem Passwort verbunden ist.
Passwort – Hinsichtlich der grundlegenden Merkmale, d. h. Pflicht zur Änderung bei der ersten Anmeldung, Mindestlänge, Fehlen leicht auf die Person zurückführbarer Elemente, Komplexitätsregeln, Ablauf, Historie, kontextbezogene Bewertung der Robustheit, Anzeige und Speicherung, wird das Passwort gemäss bewährten Praktiken verwaltet. Personen, denen Zugangsdaten zugewiesen werden, erhalten präzise Anweisungen zu den Massnahmen, die zur Wahrung der Geheimhaltung zu ergreifen sind.
Protokollierung – Die Systeme können so konfiguriert werden, dass sie die Nachverfolgung von Zugriffen und, soweit angebracht, der von den verschiedenen Nutzerkategorien (Administrator, Superuser usw.) durchgeführten Tätigkeiten ermöglichen, geschützt durch angemessene Sicherheitsmassnahmen, die deren Integrität gewährleisten.
Backup & Wiederherstellung – Es werden geeignete Massnahmen ergriffen, um die Wiederherstellung des Zugangs zu den Daten im Falle einer Beschädigung der Daten oder der elektronischen Geräte innerhalb von mit den Rechten der betroffenen Personen vereinbaren, sicheren Fristen zu gewährleisten. Sofern vertraglich vorgesehen, wird ein integrierter Betriebskontinuitätsplan eingesetzt, der bei Bedarf um einen Notfallwiederherstellungsplan (Disaster Recovery) ergänzt wird; diese gewährleisten die Verfügbarkeit und den Zugang zu den Systemen auch bei erheblichen, länger andauernden negativen Ereignissen.
Systemadministratoren – Für alle Nutzer, die als Systemadministratoren tätig sind, deren Liste stets aktuell gehalten wird und deren zugewiesene Funktionen in eigenen Ernennungsurkunden festgelegt sind, wird ein Log-Management-System betrieben, das die genaue Nachverfolgung der durchgeführten Tätigkeiten sowie die unveränderliche Aufbewahrung dieser Daten ermöglicht, um deren nachträgliche Überwachung zu gestatten. Die Tätigkeit der Systemadministratoren wird überprüft, um deren Übereinstimmung mit den organisatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Massnahmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss geltendem Recht zu kontrollieren.
Anhang B – Datenschutzerklärung für Kunden
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 und Art. 19 des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25.09.2020
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die vorliegende Datenschutzerklärung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden, die mit der Vitality Plus SA einen Technologie-Lizenzvertrag über die APP- und Web-APP-Software mit der Bezeichnung "Vitality+" abschliessen.
Die oben genannten Vorschriften gelten jeweils für Kunden mit Sitz im Gebiet der Europäischen Union bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Diesbezüglich wird klargestellt, dass Ihre personenbezogenen Daten je nach Ort, an dem Sie oder das von Ihnen vertretene Unternehmen ansässig sind, gemäss einer der beiden oben genannten Bestimmungen verarbeitet werden.
1. Betroffene Person
Sie sind die Person, an die sich diese Information richtet, auch als Kunde bezeichnet.
2. Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Die Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Vitality Plus SA (nachstehend auch "Verantwortliche" oder "Vitality Plus") mit Sitz an der Via Emilio Maraini 27, 6942 Savosa, erreichbar unter folgender E-Mail-Adresse: info@vitalityplus.app.
3. Vertreter im Gebiet der Europäischen Union
Für Nutzer mit Sitz in EU-Ländern hat die Verantwortliche gemäss Art. 27 der Verordnung (EU) 2016/679 als Vertreter im Gebiet der Europäischen Union die INDO SRLS, Viale Giacomo Mancini, 156 – 87100 Cosenza (Cs), USt-IdNr. 03510180783, Tel. +39 02 87366082, E-Mail dpo@indoconsulting.it, benannt.
4. Zweck der Verarbeitung, Rechtfertigungsgrund/Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfrist Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden für folgende Zwecke der Verarbeitung verarbeitet.
4.1. Gesetzliche Verpflichtung
Zur Erfüllung jeder Art von Verpflichtung gemäss geltenden Bundes- oder Kantonsgesetzen, Verordnungen, damit zusammenhängenden Vorschriften und Handelsbräuchen, insbesondere im Bereich Steuern und Abgaben.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) Art. 31 Abs. 1 DSG, gesetzlich gerechtfertigte Verarbeitung. Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, gesetzliche Verpflichtung. Aufbewahrungsfrist: Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Verantwortliche gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
4.2. Ergreifung vorvertraglicher Massnahmen
Falls Sie sich an Vitality Plus wenden, um Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen oder Produkten anzufordern, auch zum Zweck der Ergreifung vorvertraglicher Massnahmen zur Erstellung eines Angebots. Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich; ohne diese ist es nicht möglich, Anfragen zu bearbeiten oder Angebote zu erstellen.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG, überwiegendes Interesse der Verantwortlichen, nämlich die Verarbeitung von Daten der betroffenen Person in direktem Zusammenhang mit vorvertraglichen Massnahmen. Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, Durchführung vorvertraglicher Massnahmen auf Anfrage der betroffenen Person. Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie zur Bearbeitung der Anfrage oder für die Gültigkeit des Angebots erforderlich.
4.3. Durchführung eines Vertrags
Falls Sie mit Vitality Plus den Technologie-Lizenzvertrag abschliessen. Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich; ohne diese ist es nicht möglich, den Vertrag und die vereinbarten Dienste durchzuführen.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG, überwiegendes Interesse der Verantwortlichen, nämlich die Verarbeitung von Daten des Kunden in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags. Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, Vertragserfüllung. Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden für die gesamte Vertragsdauer und anschliessend gemäss OR für 10 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt.
4.4. Bewertung der Bonität
Bewertung der Bonität des Kunden, falls die Art des abgeschlossenen Vertrags dies erforderlich macht, mit Ausnahme von Vorauszahlungen. Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich; ohne diese ist es nicht möglich, gestundete oder ratenweise Zahlungen zu ermöglichen.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG, überwiegendes Interesse der Verantwortlichen, nämlich die Bewertung der Bonität des Kunden; wir erheben jedoch keine besonders schützenswerten Personendaten und führen keine Profilierung mit hohem Risiko durch, die Daten werden nur an Dritte übermittelt, die sie zum Abschluss oder zur Durchführung des Vertrags mit der betroffenen Person benötigen, die Daten liegen nicht länger als zehn Jahre zurück und die betroffene Person ist volljährig. Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, berechtigtes Interesse der Verantwortlichen. Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden für die gesamte Vertragsdauer aufbewahrt.
4.5. Direktmarketing gegenüber Kunden (Soft-Spam)
Falls Sie bereits ein Produkt oder eine Dienstleistung bei Vitality Plus erworben haben, senden wir Ihnen Werbemitteilungen zu ähnlichen Produkten und Dienstleistungen wie den bereits erworbenen. Die Bereitstellung der Daten ist gesetzlich zulässig. Ihre Kontaktdaten werden daher zu Zwecken des Direktmarketings verwendet.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) gesetzlich gerechtfertigte Verarbeitung, insbesondere gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. o). Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, berechtigtes Interesse der Verantwortlichen. Aufbewahrungsdauer: bis zu Ihrem Widerspruch oder Ihrer Abmeldung über das "Opt-out"-System am Ende unserer E-Mails.
4.6. Direktmarketing
Zur Übermittlung verschiedener kommerzieller und informativer Mitteilungen betreffend den Tätigkeitsbereich der Verantwortlichen, zum Versand von Newsletters, kommerziellen Angeboten, Einladungen zu von uns geförderten Workshops oder Veranstaltungen, Hinweisen auf Werbeaktionen, über traditionelle Kanäle wie Telefonbetreiber, Mailing oder innovativere Systeme wie SMS, soziale Medien einschliesslich WhatsApp und E-Mail, für andere als die bereits erworbenen Dienstleistungen und Produkte. Die Bereitstellung der Daten ist daher freiwillig; ohne diese können wir Sie nicht über unsere Dienstleistungen und Werbeaktionen informieren oder zu unseren Veranstaltungen einladen.
Rechtfertigungsgrund: (für Nutzer in der Schweiz) Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG und Art. 31 Abs. 1 DSG, durch die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person am Ende dieser Information oder anderweitig erteilt (z. B. infolge einer ausdrücklichen, uns per E-Mail, SMS oder soziale Medien zugegangenen Anmeldeanfrage). Rechtsgrundlage: (für Nutzer in der EU) Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, Einwilligung der betroffenen Person. Aufbewahrungsdauer: bis zu Ihrem Widerspruch oder Ihrer Abmeldung über das "Opt-out"-System am Ende unserer E-Mails.
5. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten, Übermittlung und Verbreitung
Ihre Daten werden keinem unbestimmten Personenkreis durch Bereitstellung oder Einsichtnahme zugänglich gemacht. Wir übermitteln Ihre Daten an folgende Kategorien von Personen:
5.1. Mitarbeitende oder anderes zur Verarbeitung befugtes Personal (beispielhaft: Verwaltungs-, Vertriebs-, Buchhaltungspersonal, Systemadministratoren) innerhalb der für die Ausübung ihrer Aufgaben bei der Verantwortlichen erforderlichen Grenzen, nach vorheriger Erteilung eines Auftragsschreibens, das die Pflicht zur Vertraulichkeit und Sicherheit vorsieht.
5.2. Berater oder Lieferanten als Auftragsverarbeiter (beispielhaft: IT-Unternehmen, Kommunikationsagenturen oder andere Personen, die im Auftrag der Verantwortlichen ausgelagerte Tätigkeiten ausführen) innerhalb der für die Ausübung ihrer Aufgaben bei der Verantwortlichen erforderlichen Grenzen, nach vorherigem Abschluss eines Vertrags, der die Pflicht zur Vertraulichkeit und Sicherheit vorsieht.
5.3. Öffentliche oder private Einrichtungen und im Allgemeinen jede Person, gegenüber der eine Übermittlungspflicht (oder eine gesetzlich, sekundärrechtlich oder gemeinschaftsrechtlich anerkannte Befugnis) oder Notwendigkeit besteht, im Rahmen ihrer jeweiligen und spezifischen Zuständigkeit, wie beispielsweise: i) an kantonale und Bundesbehörden (z. B. aus buchhalterischen oder steuerlichen Gründen), sofern eine gesetzliche Meldepflicht besteht; ii) an andere Empfänger (z. B. Bankinstitute); iii) an Inkassobüros für ausstehende Forderungen.
Die Verantwortliche greift ausschliesslich auf zertifizierte und sichere Dienstleister zurück, die: (i) in der Schweiz niedergelassen sind; (ii) im EWR niedergelassen sind; (iii) ausserhalb des EWR niedergelassen sind, insbesondere in Kolumbien. Dies erfolgt nur nach vorheriger Überprüfung der Übernahme der von den Bundes- bzw. europäischen Gesetzen vorgesehenen Garantien, insbesondere:
- für Nutzer in der EU gemäss dem Angemessenheitsbeschluss 2003/490/EG;
- für Nutzer in der Schweiz gemäss Anhang 1 der VDSG, der die Liste der Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau enthält.
Übermittlungen personenbezogener Daten an Anbieter, die keinen dem schweizerischen und europäischen Recht entsprechenden angemessenen Datenschutz gewährleisten, sind daher ausgeschlossen.
Die in der Schweiz ansässige betroffene Person kann weitere Informationen unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: info@vitalityplus.app.
Die in einem EU-Land ansässige betroffene Person kann weitere Informationen bei unserem territorialen Vertreter unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: dpo@indoconsulting.it.
6. Modalitäten der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt mittels geeigneter technischer und organisatorischer Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der personenbezogenen Daten dem Risiko angemessen ist. Die Verarbeitung kann sowohl auf Papierträgern als auch mit Hilfe automatisierter IT-Mittel erfolgen, die zur Speicherung, Verwaltung und Übermittlung der Daten geeignet sind.
7. Rechte der betroffenen Personen
7.1. Falls Sie in der Schweiz wohnhaft sind
Die Art. 25 bis 32 DSG gewähren Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen folgende Rechte und Ansprüche:
- Auskunftsrecht, um Informationen über die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten zu erhalten;
- Recht, die Aktualisierung und Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten zu verlangen;
- Recht, die Einschränkung der Verarbeitung und der Übermittlung an Dritte zu verlangen;
- Recht, die Löschung oder Vernichtung zu verlangen;
- Recht, das Verbot der Verarbeitung oder Übermittlung an Dritte zu verlangen;
- Recht, den Vermerk des bestrittenen Charakters oder des Urteils zu verlangen.
Falls Sie eine Beschwerde bezüglich der Verwaltung Ihrer Daten haben, hören wir Sie gerne, Sie haben jedoch auch das Recht, eine Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten einzureichen.
7.2. Falls Sie in der EU wohnhaft sind
Die Art. 15 bis 21 DSGVO gewähren Ihnen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen folgende Rechte:
- Auskunftsrecht gemäss Art. 15 DSGVO und Recht auf Berichtigung (zur Änderung) gemäss Art. 16 DSGVO;
- Recht auf Löschung gemäss Art. 17 DSGVO und Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (d. h., dass diese Daten keiner weiteren Verarbeitung unterzogen und nicht mehr geändert werden können) gemäss Art. 18 DSGVO;
- Recht auf Datenübertragbarkeit (d. h. das Recht, die eigenen personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung mit automatisierten Mitteln erfolgt, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Verantwortliche zu übermitteln oder die direkte Übertragung zu verlangen) gemäss Art. 20 DSGVO;
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (d. h. das Recht, der Verarbeitung der eigenen Daten sowie der Zusendung von Werbematerial, Direktvertrieb und der Durchführung von Marktforschung zu widersprechen) gemäss Art. 21 DSGVO.
Falls Sie eine Beschwerde bezüglich der Verwaltung Ihrer Daten haben, hören wir Sie gerne, Sie haben jedoch auch das Recht, bei der für Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen, unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
8. Modalitäten zur Ausübung Ihrer Rechte
Um Ihre Rechte und Ansprüche gemäss den vom DSG oder der DSGVO vorgeschriebenen Modalitäten und Fristen auszuüben, können Sie wie folgt vorgehen:
- Falls Sie in der Schweiz ansässig sind, per E-Mail an: info@vitalityplus.app.
- Falls Sie in einem EU-Land ansässig sind, per E-Mail an unseren territorialen Vertreter: dpo@indoconsulting.it.
Wir bitten Sie höflich, der Verantwortlichen oder ihrem von uns benannten territorialen Vertreter in der Europäischen Union jede Änderung Ihrer personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen, um Art. 6 DSG und/oder Art. 16 DSGVO nachzukommen, wonach die erhobenen Daten korrekt und somit aktuell sein müssen.
9. Massgebliche Sprachfassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in mehreren Sprachen vor. Die Übersetzungen dienen ausschliesslich dem besseren Verständnis: Bei Abweichungen, Auslegungsfragen oder Widersprüchen zwischen den Fassungen ist ausschliesslich die italienische Fassung rechtsverbindlich und massgebend.

